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   LAG Hessen, 11.10.2005 - 4/18 TaBV 49/05   

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https://dejure.org/2005,4693
LAG Hessen, 11.10.2005 - 4/18 TaBV 49/05 (https://dejure.org/2005,4693)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.10.2005 - 4/18 TaBV 49/05 (https://dejure.org/2005,4693)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 49/05 (https://dejure.org/2005,4693)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 261 ZPO, § 99 Abs 4 BetrVG, § 100 BetrVG
    Versetzung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Streitgegenstand - doppelte Rechtshängigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensgegenstand eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Erfordernis eines erneuten Zustimmungsersetzungsverfahrens im Falle einer Änderungskündigung während des laufenden Verfahrens; Prozessrechtliche Konsequenz der ...

  • Wolters Kluwer

    (Versetzung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Streitgegenstand - doppelte Rechtshängigkeit )

  • Judicialis

    ZPO § 261; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 100

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 261; BetrVG § 99 § 100
    Streitgegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahren bei Einstellungen und Versetzungen - kein weiteres Verfahren für Änderungskündigung während des laufenden Verfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 60/05
    Auszug aus LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05
    Ein Antrag auf deren Ersetzung ist Gegenstand des bei der Kammer anhängigen Parallelverfahrens - 4/18 TaBV 60/05 -.

    Der zweite Zustimmungsersetzungsantrag führt daher zu einer doppelten Rechtshängigkeit desselben betriebsverfassungsrechtlichen Anspruchs und ist aus diesem Grund nach § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO unzulässig (vgl. Hess. LAG 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 60/05 -).

    Da im Verfahren - 4/18 TaBV 60/05 - daher dieselben personellen Maßnahmen Streitgegenstand sind, ist das vorliegende Verfahren nicht zum Teil durch eine neue personelle Maßnahme erledigt.

  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05
    Eine ggf. fehlende individualrechtliche Zulässigkeit der Maßnahme berechtigt den Betriebsrat nicht zum Widerspruch gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, da sich beide Prüfungen angesichts der Wirksamkeitsvoraussetzung der Zustimmung des Betriebsrats für die individualrechtliche Umsetzung anderenfalls gegenseitig blockieren würden (BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - NZA 1994/187, zu B II 2; vgl. auch BAG 02. April 1996 - 1 ABR 743/95 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34, zu I 1).

    Die Betriebsorganisation wird vielmehr vom Arbeitgeber vorgegeben (vgl. BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - NZA 1994/187, zu B II 3 b; 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5, zu II A II 3 b bb).

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05
    Daher ist er mit dieser Begründung präkludiert (vgl. BAG 03. Juli 1984 - 1 ABR 74/82 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 20, zu B 2 c; 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - BAGE 88/310, zu B II).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Auszug aus LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05
    Die Begründung braucht nicht schlüssig zu sein (vgl. nur BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 5, zu B I 2).
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 305/02

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05
    § 99 BetrVG lässt sich auch nicht entnehmen, dass der Betriebsrat zur Begründung eines Widerspruchs wegen eines Auswahlfehlers den Arbeitnehmer benennt oder individualisierbar macht, der seiner Ansicht nach hätte ausgewählt werden müssen (vgl. zu § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG aber BAG 09. Juli 2003 - 5 AZR 305/02 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 14, zu I 2 b).
  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

    Auszug aus LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05
    Es trifft zwar zu, dass für die Frage, ob eine Versetzung im Sinne von § 95 Abs. 3 BetrVG und damit ein anderer Arbeitsbereich vorliegt, eine Veränderung des Arbeitsorts auch bei gleich bleibender Tätigkeit relevant sein kann (BAG 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21, zu B II 1 - 3).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05
    Die Betriebsorganisation wird vielmehr vom Arbeitgeber vorgegeben (vgl. BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - NZA 1994/187, zu B II 3 b; 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5, zu II A II 3 b bb).
  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99

    Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05
    Die aus dem kündigungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip abgeleitete Pflicht, bestehende Beschäftigungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung zu nutzen, beschränkt sich nicht auf im Sinne von § 4 des Sozialplanteils der KBV zumutbare Arbeitsplätze sondern erfasst alle geeigneten gleich- oder geringerwertigen freien Stellen im Unternehmen (vgl. nur BAG 07. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 113, zu B III 5 a).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05
    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts lediglich zu prüfen, ob die vorläufige Durchführung der betreffenden personellen Maßnahme offensichtlich nicht dringend erforderlich war (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60/66, zu B I).
  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05
    Daher ist er mit dieser Begründung präkludiert (vgl. BAG 03. Juli 1984 - 1 ABR 74/82 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 20, zu B 2 c; 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - BAGE 88/310, zu B II).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03

    Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens

  • BAG, 16.07.1996 - 3 ABR 13/95

    Unzulässiges Beschlußverfahren aufgrund anderweiter Rechtshängigkeit

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 65/03

    Streitgegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens bei Gesetzesänderung -

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 66/03

    Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines

  • BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 42/98

    Eingruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Ausscheiden des Arbeitnehmers

  • BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 8/00

    Einseitige Änderung der Eingruppierungsordnung durch den Arbeitgeber -

  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 49/05 - wird insoweit zurückgewiesen, wie sie sich gegen die Entscheidung über den Hauptantrag zu 1. und den Antrag zu 2. richtet.
  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 12/06

    Versetzung; Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 49/05 - wird insoweit zurückgewiesen, wie sie sich gegen die Entscheidung über den Hauptantrag zu 1. und den Antrag zu 2. richtet.
  • LAG Hessen, 27.11.2007 - 4 TaBV 111/07

    Aufhebung einer Versetzung wegen fehlender Zustimmung des Betriebsrats

    Die erkennende Kammer hat angenommen, dass zwei aufeinanderfolgende Zustimmungsersetzungsverfahren gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG denselben Streitgegenstand haben, wenn die mit ihnen verfolgten personellen Maßnahmen inhaltlich identisch sind und wenn zwischen beiden keine betriebsverfassungsrechtlich relevante Änderung der Sachlage eingetreten ist (Hess. LAG 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 49/05 - AuR 2006/173 L, zu B I).
  • LAG Hessen, 19.11.2007 - 17 Sa 1211/07

    Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers - Sozialauswahl - unwirksame

    Abgesehen davon, dass nach dem bisherigen Parteivorbringen die Arbeitnehmerin T nicht die in A verbliebene Arbeitnehmerin mit der niedrigsten Punktzahl, sondern die nach J versetzte Arbeitnehmerin mit der höchsten Punktzahl ist, ausweislich der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 2005, Az. 4/18 TaBV 49/05 (Bl. 363 f d. A.), hat die Beklagte auch wegen der Arbeitnehmerin T ein Zustimmungsersetzungsverfahren wegen der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Versetzung nach J geführt, hat die Darlegung der Beklagten sich nicht darauf zu beschränken, die von den Klägern genannten zusätzlichen sozialen Gesichtspunkte i. S. d. § 2 Abs. 2 BV Sozialwahl seien nicht geeignet bzw. würden nicht ausreichen, die Differenz zu den nach § 3 BV Sozialauswahl ermittelten Punkten eines der nicht versetzten Mitarbeiter zu überwinden.
  • LAG Hessen, 02.12.2008 - 4 TaBV 193/08

    Rechtswidrige Durchführung einer Versetzung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Dies kann allenfalls Probleme der Rechtskraft bzw. einer doppelten Rechtshängigkeit aufwerfen (Hess. LAG 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 49/05 - AuR 2006/173 L, zu B I; a.A. BAG 16. Januar 2007 a. a. O., zu B I 1 b).
  • LAG Hessen, 27.11.2007 - 4 TaBV 134/07

    Versetzung - Einstellung

    Die erkennende Kammer hat angenommen, dass zwei aufeinanderfolgende Zustimmungsersetzungsverfahren gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG denselben Streitgegenstand haben, wenn die mit ihnen verfolgten personellen Maßnahmen inhaltlich identisch sind und wenn zwischen beiden keine betriebsverfassungsrechtlich relevante Änderung der Sachlage eingetreten ist (Hess. LAG 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 49/05 - AuR 2006/173L, zu B l).
  • ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06

    Zustimmungsersetzung zu Versetzung und Umgruppierung

    Offensichtlich ist dies nur dann nicht der Fall bei grober Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme aus Sicht des Arbeitgebers (BAG, 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - AP-Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; BAG, 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - DB 1979, 311; BAG, 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - NZA 1989, 183; LAG Hessen, 11. Oktober 2005 - 18 TaBV 49/05 - in juris dokumentiert).
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